Das Wesentliche in den Blick nehmen.
Angesichts der wirtschaftlichen Existenzsorgen vieler Menschen ist die Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und öffentlichem Leben zynisch, denn gerade die Einschränkungen beim Handel und in der Gastronomie sind nicht überzeugend. Die Grenze von 800 Quadratmetern ist erneut willkürlich gegriffen. Es gab sie schon einmal, dann haben Gerichte sie verworfen. Damit wird Einkaufen im stationären Einzelhandel unattraktiver und die Innenstädte veröden, während die Marktanteile des Onlinehandels weiter steigen. Was sollen neue Zutrittsbeschränkungen bringen? In den Geschäften gilt bereits die Maskenpflicht, bald sogar auf dem Parkplatz und der Straße davor. Da müsste man eher dafür sorgen, dass die Qualität der Masken besser wird, beispielsweise, indem für die Bevölkerung flächendeckend FFP2-Masken zur Verfügung stehen.
Neben der reinen Infektionszahl sollten wir auch andere Kriterien berücksichtigen, die Demografie der Infizierten zum Beispiel oder die Auslastung der Intensivkapazitäten.
Eine Diskussion über eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen und die Hygieneregeln stehen daher auch aktuell nicht zur Disposition. Allerdings ist wäre ein Fokus auf einen besseren Schutz der Risikogruppen angebracht, denn die Statistik zeigt, dass schwere oder tödliche Krankheitsverläufe vor allem bei Menschen mit Vorerkrankung oder höherem Lebensalter zu beklagen sind. Also müssen wir dort schützen, statt pauschal das Land in den Stillstand zu bringen. Die Bundesregierung die Anregung, dass FFP2-Masken für Risikogruppen zur Verfügung gestellt werden, richtigerweise aufgenommen. Das reicht aber nicht.
Wir benötigen Schnelltests, vor allem bei Stellen mit Zugang zu Risikogruppen, exklusive Zeitfenster für den Einkauf, Gutschriften für Taxifahrten - eine Berufsgruppe die gerade mit allen Mitteln um das finanzielle Überleben kämpft - statt Stehen im vollgedrängten Bus und auch Solidarität von meiner Generation, beispielsweise durch Nachbarschaftshilfe.
Die Qualität der Krisenpolitik zeigt sich nicht durch allumfassende Maßnahmen, sondern an der Wirksamkeit des Schutzes für die wirklich Gefährdeten.
Überall dort, wo Schutzmaßnahmen wirksam möglich sind, sollten Behörden die Öffnung genehmigen. Es wird nicht jede Bar öffnen können, aber eventuell der Landgasthof mit großzügigem Platzangebot.
Sollte diese Perspektive nicht eröffnet werden und eine - wie von Bundesminister Dr. Braun angekündigte - Verlängerung der Maßnahmen bis März - stattfinden, muss ein unbürokratisches Hilfspaket auf den Weg gebracht werden. Für weitere Hilfen sollte daher gar kein zweiter, neuer Antrag gestellt werden müssen, vor allem wenn man bedenkt, dass die Novemberhilfen teilweise erst vor wenigen tagen beantragt werden konnten. Allerdings muss sich die Bundesregierung auch über den unterschied zwischen Umsätzen und Gewinnen bewusst werden.